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Zeugen verhindern das ein Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt

Villenstr. - 28.08.2015

Am 28.08.2015 gegen 17:35 Uhr wurde die Polizei
nach 17509 Lubmin in die Villenstraße gerufen. Dort haben zwei Zeugen
ihren Nachbarn dabei beobachtet, wie dieser mit seinem PKW vom
Grundstück auf die Straße gefahren ist. Da ihnen bekannt ist, dass
ihr Nachbar nicht mehr im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis
hinderten sie ihn an der Weiterfahrt und schoben den PKW zurück auf
das Grundstück. Von dort aus rief man die Polizei an. Die vor Ort
eintreffenden Polizeivollzugsbeamte stellten beim 53-jährigen
Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein vor Ort
durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,60 Promille.
Des Weiteren stellten die Beamten fest, dass der genutzte PKW nicht
mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Den
Fahrzeugführer erwartet jetzt eine Anzeige wegen Fahrens unter
Alkohol, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes
gegen das Pflichtversicherungsgesetz.




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